FLUCHTWEGTÜREN

Unsere Fluchtwegtüren

Unsere Fluchtwegtüren

Notausgangs- und Paniktüren mit Zulassung


Türen in Flucht- und Rettungsweg


Der Schutz eines Menschen, der sich in Gebäuden aufhält, spielt nicht nur im Brandfall, sondern auch in allen anderen möglichen Paniksituationen eine wichtige Rolle. Fluchttüren gewährleisten, dass der Durchgang in Fluchtrichtung jederzeit möglich ist, auch wenn die Türe abgeschlossen ist. Die Fluchttüren sind grundsätzlich nach außen öffnend. In Sonderfällen kann eine nach innen öffnende Fluchttürfunktion zugelassen werden.


Die Ausstattung von Fluchttüren bestimmen die geltenden Normen, welche zwei Arten von Fluchttüren unterscheiden:

  • Türen mit Notausgangsverschluss (EN179)
  • Türen mit Panikverschluss (EN 1125)


Beide Normen regeln jedoch nur die Anforderungen und Prüfungen der jeweiligen Verschlusssysteme, sowie deren CE-Kennzeichnung. Die Normen geben aber keinerlei Auskünfte über die Beschaffenheit des Fluchtweges und den damit verbundenen Türen. Diese Anforderungen sind jeweils von der zuständigen Behörde festzulegen. Die Behörde bestimmt, welches der beiden Systeme anzuwenden ist.


Die Fluchttüren unterliegen bei der Herstellung dem Konformitäts-System 1. Das bedeutet, dass eine regelmäßige Überwachung und Zertifizierung dieser Produkte und deren Herstellung gegeben ist. Der Hersteller hat hier Kontrollverfahren und Qualitätsprüfungen seiner werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) sicherzustellen. Zusätzlich zur korrekten Montage gemäß den vom Hersteller bereitgestellten Unterlagen ist auch eine Funktionskontrolle der montierten Tür im Bauobjekt und die Abnahme sowie die Übergabe der Wartungsunterlagen an den Bauherren oder seinen Bevollmächtigten zu dokumentieren.

Notausgangs- und Paniktüren mit Zulassung

Türen in Flucht- und Rettungsweg


Der Schutz eines Menschen, der sich in Gebäuden aufhält, spielt nicht nur im Brandfall, sondern auch in allen anderen möglichen Paniksituationen eine wichtige Rolle. Fluchttüren gewährleisten, dass der Durchgang in Fluchtrichtung jederzeit möglich ist, auch wenn die Türe abgeschlossen ist. Die Fluchttüren sind grundsätzlich nach außen öffnend. In Sonderfällen kann eine nach innen öffnende Fluchttürfunktion zugelassen werden.


Die Ausstattung von Fluchttüren bestimmen die geltenden Normen, welche zwei Arten von Fluchttüren unterscheiden:

  • Türen mit Notausgangsverschluss (EN179)
  • Türen mit Panikverschluss (EN 1125)

Notausgangs- und Paniktüren mit Zulassung

Türen in Flucht- und Rettungsweg


Der Schutz eines Menschen, der sich in Gebäuden aufhält, spielt nicht nur im Brandfall, sondern auch in allen anderen möglichen Paniksituationen eine wichtige Rolle. Fluchttüren gewährleisten, dass der Durchgang in Fluchtrichtung jederzeit möglich ist, auch wenn die Türe abgeschlossen ist. Die Fluchttüren sind grundsätzlich nach außen öffnend. In Sonderfällen kann eine nach innen öffnende Fluchttürfunktion zugelassen werden.


Die Ausstattung von Fluchttüren bestimmen die geltenden Normen, welche zwei Arten von Fluchttüren unterscheiden:

  • Türen mit Notausgangsverschluss (EN179)
  • Türen mit Panikverschluss (EN 1125)


Beide Normen regeln jedoch nur die Anforderungen und Prüfungen der jeweiligen Verschlusssysteme, sowie deren CE-Kennzeichnung. Die Normen geben aber keinerlei Auskünfte über die Beschaffenheit des Fluchtweges und den damit verbundenen Türen. Diese Anforderungen sind jeweils von der zuständigen Behörde festzulegen. Die Behörde bestimmt, welches der beiden Systeme anzuwenden ist.


Die Fluchttüren unterliegen bei der Herstellung dem Konformitäts-System 1. Das bedeutet, dass eine regelmäßige Überwachung und Zertifizierung dieser Produkte und deren Herstellung gegeben ist. Der Hersteller hat hier Kontrollverfahren und Qualitätsprüfungen seiner werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) sicherzustellen. Zusätzlich zur korrekten Montage gemäß den vom Hersteller bereitgestellten Unterlagen ist auch eine Funktionskontrolle der montierten Tür im Bauobjekt und die Abnahme sowie die Übergabe der Wartungsunterlagen an den Bauherren oder seinen Bevollmächtigten zu dokumentieren.

Beide Normen regeln jedoch nur die Anforderungen und Prüfungen der jeweiligen Verschlusssysteme, sowie deren CE-Kennzeichnung. Die Normen geben aber keinerlei Auskünfte über die Beschaffenheit des Fluchtweges und den damit verbundenen Türen. Diese Anforderungen sind jeweils von der zuständigen Behörde festzulegen. Die Behörde bestimmt, welches der beiden Systeme anzuwenden ist.


Die Fluchttüren unterliegen bei der Herstellung dem Konformitäts-System 1. Das bedeutet, dass eine regelmäßige Überwachung und Zertifizierung dieser Produkte und deren Herstellung gegeben ist. Der Hersteller hat hier Kontrollverfahren und Qualitätsprüfungen seiner werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) sicherzustellen. Zusätzlich zur korrekten Montage gemäß den vom Hersteller bereitgestellten Unterlagen ist auch eine Funktionskontrolle der montierten Tür im Bauobjekt und die Abnahme sowie die Übergabe der Wartungsunterlagen an den Bauherren oder seinen Bevollmächtigten zu dokumentieren.

NOTAUSGANGSVERSCHLÜSSE NACH EN 179

Notausgangsverschlüsse nach EN 179 sind für Gebäude bestimmt, die keinem öffentlichen Publikums-Verkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion von Fluchttüren kennen (z.B. Angestellte eines Betriebes).


Anwendungsbeispiele:

  • private Wohnanlagen
  • Klassenräume in Schulen
  • nichtöffentliche Verwaltungen von Industrieunternehmen
  • nichtöffentliche Bereiche von Veranstaltungsgebäuden, Flughäfen, Banken, Einkaufszentren usw.


Fluchttürverschlüsse nach EN 179 bestimmen die Anwendung in Notfällen, in denen Paniksituationen nicht wahrscheinlich sind, jedoch ein sicheres Entkommen durch die Tür gewährleistet wird.


Notausgangsverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag. Sie sollen gewährleisten, dass in Gefahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet werden kann, egal ob sich die Tür im verriegelten Zustand befindet oder nur durch die Falle verschlossen ist.

Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von der Innenseite mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde ermöglichen: durch Abwärtsschwenken des Drückers in Fluchtrichtung.

PANIKVERSCHLÜSSE NACH EN 1125

Panikverschlüsse nach EN 1125 kommen in Gebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktionen von Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung bedienen müssen.


Anwendungsbeispiele:

  • Krankenhäuser
  • Fluchtwege in Schulen
  • öffentliche Verwaltungen
  • öffentliche Bereiche von Veranstaltungsgebäuden (wie Kino, Theater), von Flughäfen, Einkaufszentren usw.


Fluchttürverschlüsse nach EN 1125 bestimmen die Anwendung in Notfällen, in denen es zu Paniksituationen kommen kann, wobei ein sicheres Entkommen durch die Tür mit geringen Anstrengungen zu gewährleistet ist.


Panikverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag. Nach den Konstruktionsanforderungen muss ein Panikverschluss so gebaut sein, dass er die Tür unmittelbar freigibt, wenn auf der Türinnenseite die Betätigungsstange an jeder beliebigen Stelle in Fluchtrichtung gedrückt wird.

Die hierzu erforderlichen Bedienungskräfte müssen so bemessen sein, dass auch Kinder oder Menschen mit Behinderungen den Stangengriff in Sekundenschnelle betätigen können: durch Abwärtsschwenken der Griffstange in Fluchtrichtung.


NOTAUSGANGSVERSCHLÜSSE NACH EN 179

Notausgangsverschlüsse nach EN 179 sind für Gebäude bestimmt, die keinem öffentlichen Publikums-Verkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion von Fluchttüren kennen (z.B. Angestellte eines Betriebes).


Anwendungsbeispiele:

  • private Wohnanlagen
  • Klassenräume in Schulen
  • nichtöffentliche Verwaltungen von Industrieunternehmen
  • nichtöffentliche Bereiche von Veranstaltungsgebäuden, Flughäfen, Banken, Einkaufszentren usw.


Fluchttürverschlüsse nach EN 179 bestimmen die Anwendung in Notfällen, in denen Paniksituationen nicht wahrscheinlich sind, jedoch ein sicheres Entkommen durch die Tür gewährleistet wird.


Notausgangsverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag. Sie sollen gewährleisten, dass in Gefahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet werden kann, egal ob sich die Tür im verriegelten Zustand befindet oder nur durch die Falle verschlossen ist.

Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von der Innenseite mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde ermöglichen: durch Abwärtsschwenken des Drückers in Fluchtrichtung.

PANIKVERSCHLÜSSE

NACH EN 1125

Panikverschlüsse nach EN 1125 kommen in Gebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktionen von Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung bedienen müssen.


Anwendungsbeispiele:

  • Krankenhäuser
  • Fluchtwege in Schulen
  • öffentliche Verwaltungen
  • öffentliche Bereiche von Veranstaltungsgebäuden (wie Kino, Theater), von Flughäfen, Einkaufszentren usw.


Fluchttürverschlüsse nach EN 1125 bestimmen die Anwendung in Notfällen, in denen es zu Paniksituationen kommen kann, wobei ein sicheres Entkommen durch die Tür mit geringen Anstrengungen zu gewährleistet ist.


Panikverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag. Nach den Konstruktionsanforderungen muss ein Panikverschluss so gebaut sein, dass er die Tür unmittelbar freigibt, wenn auf der Türinnenseite die Betätigungsstange an jeder beliebigen Stelle in Fluchtrichtung gedrückt wird.

Die hierzu erforderlichen Bedienungskräfte müssen so bemessen sein, dass auch Kinder oder Menschen mit Behinderungen den Stangengriff in Sekundenschnelle betätigen können: durch Abwärtsschwenken der Griffstange in Fluchtrichtung.


NOTAUSGANGSVERSCHLÜSSE NACH EN 179

Notausgangsverschlüsse nach EN 179 sind für Gebäude bestimmt, die keinem öffentlichen Publikums-Verkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion von Fluchttüren kennen (z.B. Angestellte eines Betriebes).


Anwendungsbeispiele:

  • private Wohnanlagen
  • Klassenräume in Schulen
  • nichtöffentliche Verwaltungen von Industrieunternehmen
  • nichtöffentliche Bereiche von Veranstaltungsgebäuden, Flughäfen, Banken, Einkaufszentren usw.


Fluchttürverschlüsse nach EN 179 bestimmen die Anwendung in Notfällen, in denen Paniksituationen nicht wahrscheinlich sind, jedoch ein sicheres Entkommen durch die Tür gewährleistet wird.


Notausgangsverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag. Sie sollen gewährleisten, dass in Gefahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet werden kann, egal ob sich die Tür im verriegelten Zustand befindet oder nur durch die Falle verschlossen ist.

Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von der Innenseite mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde ermöglichen: durch Abwärtsschwenken des Drückers in Fluchtrichtung.

PANIKVERSCHLÜSSE

NACH EN 1125

Panikverschlüsse nach EN 1125 kommen in Gebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktionen von Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung bedienen müssen.


Anwendungsbeispiele:

  • Krankenhäuser
  • Fluchtwege in Schulen
  • öffentliche Verwaltungen
  • öffentliche Bereiche von Veranstaltungsgebäuden (wie Kino, Theater), von Flughäfen, Einkaufszentren usw.


Fluchttürverschlüsse nach EN 1125 bestimmen die Anwendung in Notfällen, in denen es zu Paniksituationen kommen kann, wobei ein sicheres Entkommen durch die Tür mit geringen Anstrengungen zu gewährleistet ist.


Panikverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag. Nach den Konstruktionsanforderungen muss ein Panikverschluss so gebaut sein, dass er die Tür unmittelbar freigibt, wenn auf der Türinnenseite die Betätigungsstange an jeder beliebigen Stelle in Fluchtrichtung gedrückt wird.

Die hierzu erforderlichen Bedienungskräfte müssen so bemessen sein, dass auch Kinder oder Menschen mit Behinderungen den Stangengriff in Sekundenschnelle betätigen können: durch Abwärtsschwenken der Griffstange in Fluchtrichtung.


NOTAUSGANGSVERSCHLÜSSE NACH EN 179

PANIKVERSCHLÜSSE

NACH EN 1125

1-flg. Fluchttüren - Umschaltfunktion B

1-flg. Fluchttüren - Umschaltfunktion B

2-flg. Fluchttüren - Umschaltfunktion B

2-flg. Fluchttüren - Umschaltfunktion B

1-flg. Fluchttüren - Wechselfunktion E

1-flg. Fluchttüren - Wechselfunktion E

2-flg. Fluchttüren - Wechselfunktion E

2-flg. Fluchttüren - Wechselfunktion E

Varianten Notausgangsverschlüsse nach EN 179

1-flg. Fluchttüren - Umschaltfunktion B

2-flg. Fluchttüren - Umschaltfunktion B

1-flg. Fluchttüren - Wechselfunktion E

2-flg. Fluchttüren - Wechselfunktion E

Varianten Panikverschlüsse nach EN 1125

1-flg. Fluchttüren - Umschaltfunktion B

2-flg. Fluchttüren - Umschaltfunktion B

1-flg. Fluchttüren - Wechselfunktion E

2-flg. Fluchttüren - Wechselfunktion E

Varianten Notausgangsverschlüsse nach EN 179

1-flg. Fluchttüren - Umschaltfunktion B

2-flg. Fluchttüren - Umschaltfunktion B

1-flg. Fluchttüren - Wechselfunktion E

2-flg. Fluchttüren - Wechselfunktion E

Varianten Panikverschlüsse nach EN 1125

1-flg. Fluchttüren - Umschaltfunktion B

2-flg. Fluchttüren - Umschaltfunktion B

1-flg. Fluchttüren - Wechselfunktion E

2-flg. Fluchttüren - Wechselfunktion E

Download:

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit

Das seit 2015 vorliegende Zertifikat von Türen für Flucht- und Rettungswege bestätigt die regelmäßige Fremdüberwachung der Herstellprozesse durch das Prüfinstitut PfB Rosenheim. Ein Nachweis über die mandatierte Eigenschaft "Fähigkeit zur Freigabe" erfolgt jeweils bei Auslieferung des Bauelements durch einen zusätzlichen Eintrag in die CE-Leistungserklärung.

Download:

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit

Das seit 2015 vorliegende Zertifikat von Türen für Flucht- und Rettungswege bestätigt die regelmäßige Fremdüberwachung der Herstellprozesse durch das Prüfinstitut PfB Rosenheim. Ein Nachweis über die mandatierte Eigenschaft "Fähigkeit zur Freigabe" erfolgt jeweils bei Auslieferung des Bauelements durch einen zusätzlichen Eintrag in die CE-Leistungserklärung.

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Zertifikat der Leistungsbeständigkeit

Das seit 2015 vorliegende Zertifikat von Türen für Flucht- und Rettungswege bestätigt die regelmäßige Fremdüberwachung der Herstellprozesse durch das Prüfinstitut PfB Rosenheim. Ein Nachweis über die mandatierte Eigenschaft "Fähigkeit zur Freigabe" erfolgt jeweils bei Auslieferung des Bauelements durch einen zusätzlichen Eintrag in die CE-Leistungserklärung.

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